GRÜNE wollen Entlastung bei Verkehrslärm

Zahl der Betroffenen steigt um bis zu 25 Prozent

Die GRÜNE Gemeinderatsfraktion stellt sich gegen den Vorschlag der Verwaltung, den Lärmaktionsplan ohne neue Maßnahmen fortzuschreiben, obwohl die Anzahl der durch Verkehrslärm besonders stark betroffenen Menschen zwischen 20 und 25% gestiegen ist. Neben einer schnellen Umsetzung der schon beschlossenen fordern die GRÜNEN zusätzliche Maßnahmen sowie eine besondere Betrachtung zusätzlichen Verkehrslärms durch Neubaugebiete.

Stadtrat Gerhard Fontagnier, verkehrspolitischer Sprecher der der Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN:
„Der Gemeinderat hat im April 2016 die 2. Stufe des Lärmaktionsplans beschlossen. In den seitdem vergangenen zwei Jahren wurden die straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen nicht umgesetzt. Die Zahl der vom Verkehrslärm besonders stark betroffenen Menschen ist dagegen zwischen 20 und 25 Prozent gestiegen. Die Stadtverwaltung schlägt nun vor, weiter abzuwarten und keine neuen Maßnahmen zu beschließen. Im Gegenteil stellt sie zwei Maßnahmen in besonders betroffenen Straßen in Frage.

Diese von der Stadtverwaltung angekündigte Verweigerung bei der Lärmbekämpfung ist nicht länger hinnehmbar. Die Begründung, dass a) die neu von Lärm betroffenen Menschen dort wohnen, wo sowieso schon viel Lärm ist, und b) man die alten Maßnahmen sowieso noch nicht umgesetzt hat, kann man fast schon zynisch nennen.

Immer mehr Menschen leiden unter Lärm. In der aktuellen Betrachtung wird sowieso schon nur ein Teil des Lärms betrachtet, für Eisenbahnlärm sowie den „normalen“ Umgebungslärm durch Gewerbe und private Verursacher ist die Stadt laut Gesetz nicht zuständig. Ebenso wird Lärm, der nur in Spitzenzeiten entsteht und hier zu besonderen Belastungen führt, nicht berücksichtigt.
Wir sehen die Verwaltung deshalb in der Pflicht, zum einen die beschlossenen Maßnahmen ausnahmslos umzusetzen. Außerdem gilt es zu prüfen, welche weiteren insbesondere straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen sprich Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitweise Sperrungen bzw. verkehrslenkende Maßnahmen für LKW notwendig sind um den lärmgeplagten Menschen Entlastung zu bringen.
Dazu muss die Verwaltung dringend prüfen, wo durch Neubaugebiete zusätzlicher (Verkehrs-) Lärm entstehen wird. Dort müssen, auch ohne eine formale Berücksichtigung im Lärmaktionsplan, Maßnahmen zur Lärmminderung von vorne herein eingeplant werden.“

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21. Juni 2018
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