Rauchverbot auf Kinderspielplätzen – Änderung der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim

Spielplatz in Mannheim-Neckarau

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Die Allgemeine Polizeiverordnung der Stadt Mannheim wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

(3) Auf Kinderspielplätzen und sonstigen Spielanlagen sowie in deren unmittelbarer Nähe ist das Rauchen untersagt

Begründung

Rauchverbote auf Kinderspielplätzen sind in der Zwischenzeit gängig, so beispielsweise in Stuttgart oder Karlsruhe. Auch in unseren Nachbarstädten Heidelberg und Ludwigshafen darf dort nicht mehr geraucht werden. Es ist nicht nachvollziehbar warum das Rauchen auf Mannheimer Spielplätzen weiterhin geduldet wird.

Rauchen schadet der Gesundheit der Kinder direkt und indirekt. Zigarettenkippen sind die größte Verschmutzung in Sandkästen und auf Kinderspielplätzen. Insbesondere Kleinkinder nehmen diese und stecken sie in den Mund, falls sie auch nur wenige Sekunden unbeobach-tet sind.

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03. Juli 2018
Kategorien: Anträge 2018 | Schlagwörter: , , |