Betreten von öffentlichen Rasenflächen

Spielplatz im August-Bebel-Park mit Grünflächen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 24.07.18, TOP 8

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

Das Betreten von öffentlichen Rasenflächen in städtischen Grün- und Freizeitanlagen wird grundsätzlich erlaubt. Untersagt wird ausschließlich das Betreten und die gegenständliche Inanspruchnahme von städtischen Schmuckanlagen.

Die Polizeiverordnung wird entsprechend angepasst.

Begründung

Das Betreten und Benutzen der Grünflächen zu verbieten, beraubt viele Mannheimer Bürge-rinnen und Bürger, die im innenstädtischen Raum wohnen, der Möglichkeit den öffentlichen Raum als Ort der Freizeitgestaltung zu nutzen. Kindern würde das Spielen auf Rasenflächen untersagt. Ebenso würde das Sitzen auf Grünflächen, ein Picknick oder Grillen in Zukunft verboten werden. Für Menschen im urbanen Raum, die meist keine eigenen Gärten haben, stellt das eine unangemessene Einschränkung dar. Die Grünflächen dienen vielen Menschen als Orte der Erholung und des Verweilens.

Wir wollen nicht einen Großteil der Freizeitaktivitäten der Mannheimerinnen und Mannheimer wie Picknicken, Entspannen am Flussufer, Fußball spielen mit Freundinnen und Freunden im Park oder das Grillen im Grünen kriminalisieren. Wenn man einzelne Schmuckanlagen schützen will, sollte man genau für diese ein Betretungsverbot erlassen und nicht pauschal für alle Flächen in Mannheim.

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24. Juli 2018
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