Verstöße gegen die Anleinpflicht für Hunde

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 25.09.18

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Wie wird die Anleinpflicht umgesetzt? Wie wird bei Verstößen vorgegangen? Gibt es zuerst eine Verwarnung? Wie hoch sind die Bußgelder und wie steigern sie sich bei mehrfachem Verstoß?

2. Wie oft wird in den Mannheimer Grünanlagen und Stadtwäldern kontrolliert?
3. Wird der KOD auf Hinweise von Bürger*innen/Hundebesitzern tätig, wenn es zu Beschwerden ohne konkrete Anzeige kommt?

4. Für wie viele Verstöße gegen die Anleinpflicht werden jährlich in Mannheim Ordnungsgelder verhängt?

5. Wie viele Schäden (Personen-/Sachschäden/ getötete Wildtiere) entstehen durch Verstöße jährlich?

Begründung

Es gibt immer wieder Beschwerden, teils auch von Hundebesitzer*innen, wonach die Anleinpflicht für Hunde in den Mannheimer Grünanlagen und Stadtwäldern nicht eingehalten wird. Dies betrifft nicht zuletzt Hunde, die nach § 1 und 2 der Kampfhundeverordnung als gefährliche Hunde gelten.

Print Friendly, PDF & Email

31. August 2018
Kategorien: Anfragen 2018 | Schlagwörter: |