Tempo 30 in den Hauptstraßen von Seckenheim und Feudenheim

Pariser Klimaziele umsetzen!

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 23.10.18

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Verwaltung setzt in der Hauptstraße von Feudenheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h fest.

2. Die Verwaltung setzt in der Hauptstraße von Seckenheim sowie in der Seckenheimer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h fest.

Begründung

Für die Straßenbahn dürfte mit dieser Maßnahme keine nennenswerte Verzögerung einhergehen, da schon jetzt kaum 50 km/h gefahren werden kann und seitens der RNV entsprechend erstmals Zustimmung signalisiert wurde.

In den genannten drei Straßen wird die Straßentrasse vom Individualverkehr und der Straßenbahn gemeinsam genutzt, wegen der Haltestellen und LSA ist die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h meist nur auf kurzen Abschnitten möglich.

Die Straßen sind sehr belebt, parkende Autos erschweren den Überblick für Fahrradfahrer und Fußgänger, Schulwege führen über die Straßen.

Wegen der engen Verhältnisse ist der Fahrradstreifen in Feudenheim sehr schmal, in Seckenheim gar nicht vorhanden. Das Gefahrenpotential ist vielfältig, in Seckenheim müssen Fahrradfahrer mehrmals die Schienen queren.

Eine Tempo 30 Zone sorgt für mehr Sicherheit und reduziert auch die Belastung durch Lärm und Abgase, die Straßen sind im Lärmaktionsplan aufgeführt. Für die Nachtstunden und im Bereich der Schulen ist dort bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung eingeführt, mit der ganztägigen Umstellung kann die Belastung weiter verringert werden. Eine gleichbleibende Geschwindigkeit ist für die Autofahrer leichter einzuhalten und sorgt für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss. Für Fahrradfahrer und Fußgänger bedeutet Tempo 30 mehr Sicherheit und kann das Umsteigen vom privaten PKW auf das Fahrrad fördern, vor allem bei Einkaufsfahrten besteht ein großes Potential.

In der Mittelstraße liegen vergleichbare Verhältnisse vor, hier wurde erfolgreich Tempo 30 ganztags eingeführt, die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet soll damit sukzessive
vorangetrieben werden.

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16. Oktober 2018
Kategorien: Anträge 2018 | Schlagwörter: |