Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes im Grünzug Nordost

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 04.12.18

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

Die geplanten Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet Feudenheimer Au wie

• Bau der Fahrradbrücke
• Bau der Aussichtsplattform,
• Anlage von Fußwegen im Hochgestade,
• Zerstörung geschützter Heckengehölze,
• die weitere Zerschneidung und Versiegelung von Wiesen- und Ackerflächen durch die Anlage zusätzlicher Fahrrad- und Fußwege,
• die Beleuchtung der Wege
• der Verlegung eines Teils der Kleingartenanlage in das LSG
• Der Anlage eines folienabgedichteten Weihers, der bei Niedrigwasserstand mit Grundwasser gespeist wird,

sind nicht mit der LSG-Verordnung vom Dezember 1988 vereinbar, es sind Ausnahmegenehmigungen durch die Untere Naturschutz-, Wasser- und Bodenbehörde zu erstellen.

Daher sollen folgende Fragen beantwortet werden:

1. Nach welchem Genehmigungsverfahren werden die Maßnahmen bearbeitet und wie ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen?

2. Wie werden die Ausnahmegenehmigungen begründet, wenn die Feudenheimer Au kein Teil der BUGA 2023 ist?

3. Wie ist der Lebensraumverlust des Orchideenvorkommens mit §44 Bundesnaturschutzgesetz zu vereinbaren, der verbietet besonders geschützte Pflanzenarten
sowie deren Standorte zu beschädigen oder zu zerstören?

4. Wie steht das RP Karlsruhe zu den Plänen?

5. Gefährden die vielfältigen Eingriffe die Gemeinnützigkeit der BUGA 2023 gGmbH, die auf der Förderung des Umwelt- und Naturschutzes basiert?

6. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant und wo sollen sie wann realisiert
werden?

Begründung

Mit der Leitentscheidung wurden 2017 die BUGA 2023 sowie die Entwicklung des Grünzugs nach dem Entwurf von rmp Lenzen beschlossen. Seither haben sich die Pläne konkretisiert und verändert.

Die Verbreitung der streng geschützten Bienenragwurz ist umfangreicher als damals bekannt und wird von den Brücken- und Wegeplanungen stark beeinträchtigt.

Der Weiher wird als folienabgedichteter See angelegt ist als bauliche Anlage nach LBO zu betrachten und unterbindet auf ca. 2 Hektar die Grundwasserneubildung.

Die genehmigungsrechtlichen Aspekte bezüglich der Umweltbelange in der Au sind vielfältig, die geplante ökologische Aufwertung ist bisher nicht gutachterlich nachgewiesen. Es ist unklar, ob die nötigen Ausgleiche überhaupt auf Mannheimer Gemarkung zu leisten sind, momentan werden nötige Kompensationsmaßnahmen zunehmend in die Region verlegt.

Die Gemeinnützigkeit der BUGA gGmbH basiert auf ihrem Eintreten für Umwelt- und Natur-schutz. Die Stadt Mannheim als Mehrheitsgesellschafterin sollte dafür Sorge tragen, dass die Eingriffe auf das absolute Mindestmaß reduzieren werden, denn trotz Ausgleich sind Eingriffe in den Naturhaushalt immer mit einem ökologischen Verlust verbunden und der Verlust der Böden ist irreversibel. Die gemeinnützige BUGA Gesellschaft sollte in diesem Sinn verantwortlich handeln und nicht die juristischen Möglichkeiten ausschöpfen.

*************************

Ergebnis:

In der Vorlage V241/2019 erläutert die Verwaltung, welche rechtlichen Verfahren notwendig sind, welche Gründe für die Ausnahmegenehmigung vorliegen und wie mit dem Lebensraumverlust der streng geschützten Orchideen umgegangen werden soll. Eine Stellungnahme des RP liege noch nicht vor, die Gemeinnützigkeit der BUGA 2023 gGmbH sieht die Verwaltung nicht gefährdet. Bei der Frage nach den Ausgleichsmaßnahmen wird auf die anderen Verfahren verwiesen.

Print Friendly, PDF & Email

27. November 2018
Kategorien: Anfragen 2018 | Schlagwörter: , , |