Legaler Handel mit Cannabisprodukten – Razzia in einem Coffeeshop

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

– Auf welcher rechtlichen Grundlage fand die Razzia im GreenHaus statt?
– Handelte die Polizei auf richterlichen Beschluss? Wenn nicht, welche Annahmen führten zum Vorliegen einer Gefahr im Verzug?
– Warum wurde mit dieser Härte vorgegangen, Türen, das Auto und andere Sachen wie etwa eine Gitarre zerstört?
– Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?
– Wurden Identitätsfeststellungen und Beschlagnahmen auch bei Kund*innen des GreenHaus vorgenommen?
– Warum wurden die beschlagnahmten CBD-Tee-Produkte vom November 2018 noch nicht untersucht und ohne Untersuchungsergebnis im Januar bereits die zweite Razzia durchgeführt?
– Warum genügten die vorgelegten Unterlagen nicht um den legalen Handel mit CBD-Produkten zu bestätigen?
– Zu welchen Ergebnissen führte die Durchsuchung und Beschlagnahme?
– Was muss der Händler tun um nicht in Gefahr zu geraten kriminalisiert zu werden?
– Gibt es bei der Wirtschaftsförderungen bzw. im Gewerbeamt Ansprechpartner*innen, die mit diesen und oder ähnlichen Fällen befasst sind und beratend aktiv werden können.- Wird die Wirtschaftsförderung den Inhaber des GreenHaus beraten?
– Ist der Polizei oder/und der Staatsanwaltschaft bekannt, dass CBD-Hanftees bereits von Drogerien und anderen Händler*innen legal angeboten wird?
– Ist der Polizei bekannt, dass es Messgeräte gibt, die den CBD- und den THC-Gehalt sofort nachweisen können?
– Wie interpretiert die Staatsanwaltschaft/ die Polizei diesen Passus im Betäubungsmittelgesetz, welcher sich mit der Verkehrsfähigkeit von Cannabis (Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen) beschäftigt:

„wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die am 15. März des Anbaujahres in dem in Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung (ABl. L 181 vom 20.6.2014, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung genannten gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind, oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen“

Begründung:

In den Geschäftsräumen des „GreenHaus“ fand laut Mannheimer Morgen vom 19.01.2019 eine Durchsuchung und Beschlagnahme statt. Außerdem soll ein Verfahren wegen des Handels mit Betäubungsmitteln gegen den Betreiber laufen, die aus seiner Tätigkeit als Inhaber des „GreenHaus“ herrühren. Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass die vorgefundenen Produkte legal gehandelt werden können.

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24. Januar 2019
Kategorien: Anfragen 2019 | Schlagwörter: , , |