Einsatz von Körperkameras bei der Mannheimer Polizei

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 09.04.19

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

  1. Wann schalten Polizeibeamte die Kameras ein und wann müssen sie abgeschaltet werden? Was passiert falls Polizeibeamte durchgängig oder zu lange filmen?
  2. Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert?
  3. Wo werden die Aufnahmen gespeichert?
  4. Wie werden die Passant*innen informiert, dass gefilmt wird/wurde und wo sie die Aufnahmen einsehen und Löschung beantragen können.
  5. Wie werden die Polizist*innen für den Kameraeinsatz geschult?
  6. Tragen die Mannheimer Polizist*innen einen Hinweis auf die Kamera? Wenn nein, warum nicht?

Begründung:

Das Filmen und die Datenspeicherung greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestim-mung aller Bürger*innen ein. Der Grundrechtsschutz und der Datenschutz müssen auch bei Körperkameras gewährleistet werden. Deshalb ist es für alle Mannheimer*innen wichtig, zu wissen, wann gefilmt wird, wann nicht oder nicht mehr gefilmt wird, wie die Aufnahmen gespeichert werden und wo und wie Einsichtnahme und Löschung erfolgt.

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Ergebnis:

Die Verwaltung nimmt im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung am 09.05.19 mündlich Stellung: Der Einsatz von Körperkameras erfolgt einzelfallabhängig. entsprechend § 21 PolG in konkreter Gefahrensituation. Eine Speicherung gibt es nur bei qualifizierter Gefahr. Die Daten werden maximal vier Wochen auf Servern der Polizei gespeichert, wenn sie nicht für Verfahren verwendet werden. Der Einsatz der Kamera erfolgt offen und wird angekündigt. Eine Schulung ist zwingend erforderlich vor Einsatz der Kamera. Polizeipräsident Stenger weist auf die Notwendigkeit der Kameras wegen der hohen Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte hin.

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26. März 2019
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