Event-Feuerwerke einschränken

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Wie viele private Feuerwerke wurde im Jahr 2018 von der Stadt Mannheim genehmigt?
2. Wie viele Feuerwerke wurden im Jahr 2018 der zuständigen Sprengstoffbehörde angezeigt?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Anzahl der genehmigten und angezeigten Feuerwerke zu reduzieren?
4. Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, unterjährige Feuerwerke zu beschränken?

Begründung:

Die Zahl der unterjährigen Feuerwerke nimmt immer weiter zu. Im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen werden Raketen gezündet. Ob Schlossfest, Schloss in Flammen, Oktobermess oder Veranstaltungen auf dem Maimarktgelände – ohne Feuerwerk scheint es nicht zu gehen. In der Regel werden dabei die Feuerwerkskörper von professionellen Pyrotechnikern gezündet, welche eine Erlaubnis nach § 7 SprengG oder einen Befähigungsschein nach § 20 SprengG haben. Diese Feuerwerke bedürfen nicht der Genehmigung durch die zuständige Behörde, sondern müssen dieser nur gem. § 23 Abs 3, 4 1. SprengV angezeigt werden.

Feuerwerk setzt erhebliche Mengen Feinstaub frei und schadet damit dem Klima. Die feinen Partikel können die Lunge dauerhaft schädigen und stellen ein Gesundheitsrisiko dar. Tiere werden durch die lauten Geräusche, ungewöhnlichen Gerüche und Lichtblitze in Panik versetzt. Daneben fühlen sich viele Mannheimer Bürgerinnen und Bürger durch den erheblichen Lärm der zahlreichen Feuerwerke, welche in der Regel in den Abendstunden stattfinden, belästigt. Nicht zuletzt stellt das Anzünden von Raketen auch immer ein Brandrisiko dar.

Das pure Vergnügen beim Ansehen des Feuerwerks scheint angesichts dieser zahlreichen Beeinträchtigungen in keinem Verhältnis zu stehen. Darüber hinaus verlieren Feuerwerke durch die Häufigkeit einen Teil ihres besonderen Reizes.

Die Verwaltung sollte daher alle Möglichkeiten prüfen, unterjährige Feuerwerke so weit wie möglich zu beschränken bzw. deren Anzahl zu reduzieren.

 

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Ergebnis:

In der Vorlage V619/2020 geht die Stadtverwaltung auf den Antrag ein. Demnach ist es nicht möglich, aus immissionsrechtlichen Gründen Event-Feuerwerke oder Feuerwerke an sich zu verbieten, da die hierfür zulässigen Werte in Mannheim nicht überschritten würden. Aufgrund der Corona- Pandemie wird es aber 2020 zu Änderungen kommen. Auch hierauf geht die Vorlage ein.

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11. Oktober 2019
Kategorien: Anfragen 2019 | Schlagwörter: , , |