Etat 2020/21: Mehr Wertschätzung für die Freiwillige Feuerwehr: Erhöhung Aufwandsentschädigung bei der Freiwilligen Feuerwehr

Der Gemeinderat beschließt:

Die Aufwandsentschädigung für die Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr wird um 15 Euro pro Jahr auf 120,00 € erhöht. Nach einer von Verwaltung und Freiwilliger Feuerwehr zu erarbeitenden Konzeption werden die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger*innen sowie die Beiträge in die Kameradschaftskassen angemessen erhöht. Zudem erhalten künftig auch Kleiderwarte, Kindergruppenleiter*innen sowie stellvertretende Kindergruppenleiter*innen einen angemessenen Funktionszuschlag.

Begründung:

Derzeit beträgt die Aufwandsentschädigung für die Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr mit rund 350 Feuerwehrfrauen und -männern 105,00 € pro Jahr. Dieser Betrag ist in Anbetracht des persönlichen Engagements und der Leistungen, die sie für die Allgemeinheit erbringen, deutlich zu gering. Um sich einer angemessenen Aufwandsentschädigung zumindest ein Stück weit anzunähern, sollte die Aufwandsentschädigung auch in Sinne der Wertschätzung der Freiwilligen Feuerwehr um 15,00 € pro Jahr angehoben werden.

Die Zuschläge für Funktionsträger*innen sind seit 2012 nicht erhöht worden. Hier ist ein angemessener Inflationsausgleich vorzunehmen. Gleiches gilt auch für die Beiträge in die Kameradschaftskassen. Darüber hinaus sollten künftig Kleiderwarte, Kindergruppenleiter*innen sowie stellvertretenden Kindergruppenleiter*innen einen Funktionszuschlag erhalten.

Ein entsprechendes Konzept ist von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Freiwillen Feuerwehr zu erarbeiten.

Print Friendly, PDF & Email

09. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |