Etat 2020/21: Erhebung kostendeckender Waffenkontrollgebühren

Der Gemeinderat beschließt:

Die Erhebung der Gebühren für Waffenkontrollen durch die Waffenbehörde der Stadt Mannheim erfolgt künftig kostendeckend. Die derzeitige Gebührenermäßigung von 50 % bei Kontrollen ohne Beanstandung wird beendet.

Begründung:

Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG haben die Waffenbehörden das Recht, verdachtsabhängige und verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrollen durchzuführen. Die Waffenbehörde kontrolliert alle Waffenbesitzer*innen innerhalb von drei Jahren mindestens einmal, was etwa 500 Vor-Ort-Kontrollen pro Jahr in Mannheim bedeutet.

Derzeit wird die aufwandsorientiert erhobene Verwaltungsgebühr für die Waffenbesitzer*innen um 50% reduziert, wenn bei der Kontrolle keine Beanstandung festgestellt werden konnte.

Diese Abweichung vom Kostendeckungsprinzip bei der Gebührenerhebung ist nicht begründbar. Da Waffen ein hohes Gefährdungspotenzial haben, muss die Behörde regelmäßig Kontrollen durchführen. Für die dadurch entstehenden Kosten müssen die Verursacher, also die Waffenbesitzer*innen, aufkommen. Wer eine Waffe besitzt, ist zur ordnungsgemäßen Lagerung und dem ordnungsgemäße Umgang mit der Waffe gesetzlich verpflichtet. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen Konsequenzen. Es ist nicht einzusehen, dass ein schlichtweg gesetzeskonformes Verhalten durch eine Gebührenreduktion belohnt wird und die Allgemeinheit die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen hat.

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12. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |