Etat 2020/21: Verkehrswende mit Mut: Neuregelung Parkgebühren

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen und Plätzen werden wie folgt angepasst. Die zeitlichen Rahmenbedingungen des Straßenparkens werden zielgenau in einem zu erstellenden Konzept neu festgelegt.

Tarif für Zone 1 je angefangene 20 Minuten = 1,20 €
Tarif für Zone 2 je angefangene 20 Minuten = 0,60 €

2. Neben der Ausnahmeregelung für Bewohner*innen (Bewohner*innenparkausweis) wird auch eine Ausnahmeregelung für Mitarbeiter*innen (Mitarbeiter*innenparkausweis), mit nachzuweisender weiter Anreise ohne Ausweichmöglichkeiten auf den ÖPNV, eingeführt.

3. Für die Bereiche mit Parkscheinautomaten, in denen mit Anliegerberechtigung geparkt werden darf, gilt für die Besucher der berechtigten Anlieger weiterhin folgende Sonderregelung: Die Anlieger*innen haben die Möglichkeit, Parkberechtigungsscheine für ihre Besucher*innen gegen ein Entgelt von 2 €/Schein zu erwerben, die jeweils für 24 Stunden gelten. Sie können im Jahr maximal 24 dieser Scheine erwerben gegen Vorlage ihres Parkberechtigungsscheines/ ihrer Meldebescheinigung.

Begründung:

Die Gebühren im öffentlichen Raum haben kaum Abstand zu den Gebühren in den Parkhäusern der Mannheimer Parkhausbetriebe. Um den öffentlichen Raum zurückzugewinnen muss dieser Abstand deutlich vergrößert und das Parken im öffentlichen Raum in die Parkhäuser und zu Flächen außerhalb des Zentrums (Park&Ride) geleitet werden.

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Ergebnis aus der Sitzung des Gemeinderats am 28.07.2020:

Der Gemeinderat hat im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2020/21 beschlossen (Vorlage), die Gebühren für das Parken im öffentlichen Straßenraum zu erhöhen mit dem Ziel, das Parken im Straßenraum zu reduzieren. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung werden mit Blick auf die aktuelle Situation die Gebühren für das Parken zum 01.01.2021 angepasst.

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12. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |