Erbbaurechte und Erbpachtzins

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 03.03.2020

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

1. Wie viele Erbbaurechte für Wohnzwecke hat die Stadt derzeit vergeben?

2. In wie vielen Fällen wurden Erbbauflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, in den Jahren 2018 und 2019 an die Pächter*innen verkauft?

3. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2018 und 2019 der Erbpachtzins erhöht? Wie hoch war die durchschnittliche Erhöhung? Wie hoch war die höchste Erhöhung? Bitte Erhöhung jeweils als Betrag und in Prozent des ursprünglichen Erbpachtzinses angeben.

Begründung

Grundstücke sind gerade in dicht besiedelten Ballungsräumen zum Spekulationsobjekt geworden. Oft erschweren hohe Bodenpreise die Schaffung günstigen Wohnraums. Auch die Stadt Mannheim ist sich dieses Problems bewusst und erarbeitet derzeit neue Regelungen für den Umgang mit städtischen Grundstücken. Mehr Grundstücke in Erbbaurecht zu vergeben ist ein Weg, den derzeit vermehrt Städte und Gemeinden einschlagen, um Grundstücke (und damit ihre Bewohner*innen)vor Bodenspekulation zu schützen.

Seit einigen Monaten erreichen uns jedoch vermehrt Mitteilungen von Bürger*innen, denen die Stadt Mannheim den Erbpachtzins exorbitant erhöht hat. Einige der Betroffenen sind der Erhöhung entgangen, indem sie ihr Wohngrundstück gekauft haben, andere mussten auf-grund dieser Forderung vom Erwerb einer Wohnung in Mannheim absehen. Dies kann nicht im Interesse der Stadt Mannheim liegen.

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Ergebnis:

Die Verwaltung hat mit einer Beschlussvorlage detailliert auf unsere Anfrage geantwortet. Unter anderem liegen in dem Dokument ausführliche Zahlen zur Vergabe von Erbbaurechten vor, Informationen zur Höhe von Erbbauzinsen werden erteilt und spezifische Zinsaufstellungen erläutert.

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02. März 2020
Kategorien: Anfragen 2020 | Schlagwörter: , , |