Fuß- und Radweg in der Feudenheimer Straße

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

  • Die Verwaltung erarbeitet ein Parkierungskonzept für die Kleingärtner*innen der Anlage ‚Sellweiden‘
  • Der Fuß- und Fahrradweg in der Feudenheimer Straße stadteinwärts wird für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen mit baulichen Mitteln von PKW freigehalten.
  • Die Möglichkeiten der neue STVO für Bußgelder bei Parken auf Geh- und Radwegen werden angewendet. In diesen Bereichen wird vermehrt kontrolliert und Bußgelder verhängt.
  • Die Verwaltung informiert den Vorstand des Kleingartenvereins Sellweiden über die Rechtslage.

Begründung:

Die Kleingärtner*innen der Anlage ‚Sellweiden‘ nutzen seit vielen Jahren den Fußweg der Feudenheimer Straße als Stellplatz für ihre PKW, die Zufahrt erfolgt über den parallel verlaufenden Fahrradweg. Was mit gelegentlichen Parken begann ist mittlerweile die Regel und an Wochenenden ist der Fußweg komplett zugeparkt, seit der Corona Krise hat sich die Situation zusätzlich verschärft, da die Pächter*innen sich häufiger in ihren Gärten aufhalten. Es kommt immer wieder zu gefährlichen Begegnungen zwischen Fahrradfahrer*innen und PKW, das Unrechtsbewusstsein vieler Fahrer*innen ist mangelhaft, man sieht hier ein Gewohnheitsrecht.

Es besteht dringender Handlungsbedarf die Situation für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zu sichern, damit die Verkehrswende gelingt. Der Stellplatzbedarf muss rechtssicher geregelt werden ohne weitere Versiegelungen und nicht durch Wegfall des vorhandenen Rad- und Fußweges.

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Ergebnis aus der Sitzung des Ausschuss für Sicherheit und Ordnung am 08.07.2020:

Die Verwaltung beginnt nun den Status Quo in der Feudenheimer Straße nach und nach zu legalisieren. Mit der Einrichtung einer Fahrradstraße, neben der in markierten Nischen weiterhin PKWs parken dürfen, will man die Situation entlasten. PKWs dürfen darüber hinaus nur mit sehr niedriger Geschwindigkeit auf der Fahrradstraße fahren.

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Ergebnis:

Ein großer Streitpunkt ist das permanente Parken auf dem Fußweg entlang der Gärten an der Feudenheimer Straße. In der Informationsvorlage V347/2021 nimmt die Verwaltung Stellung dazu. Die Rechtslage ist eindeutig und ein „Gewohnheitsrecht“ der Kleingärtennutzer kann nicht geltend gemacht werden. In einem Gespräch zwischen Verwaltung und den Verantwortlichen des Kleingartenvereins ist scheinbar ein gemeinsamer Lösungsweg gefunden worden. Dieser sieht vor, dass in der Dudenstraße beidseitig Längsparkplätze angeordnet werden, die dann auch als Ersatz für die verkehrswidrig genutzten Plätze genutzt werden können. Wir sind gespannt, ob dies auch so angenommen wird und damit endlich das verkehrswidrige Parken auf dem Gehsteig entfällt.

Kontakt: Gerhard Fontagnier

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05. Mai 2020
Kategorien: Anträge 2020 | Schlagwörter: |