Fahrradzone Neckarstadt-Ost

Der Gemeinderat beschließt:

Im Bereich Lange-Rötterstraße und angrenzenden Straßen, d.h. im Bereich zwischen Max-Joseph-Straße und Kobellstraße sowie Käfertaler Straße und Carl-Benz-Straße wird in Ab-sprache mit dem Bezirksbeirat Neckarstadt-Ost zeitnah eine nach der novellierten STVO möglichen Fahrradzone eingerichtet. PKW bleiben durch ein Zusatzzeichen weiter erlaubt aber untergeordnet

Begründung:
Die neue Straßenverkehrsordnung ermöglicht nun, ohne die nötigen Voraussetzungen einer Fahrradstraße, ganze Stadtgebiete als Fahrradzone auszuweisen. Dies erlaubt ein Nebenei-nanderfahren von Fahrrädern, bedeutet zusätzlichen Schutz für Fahrradfahrer und eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h. Eine solche Fahrradzone könnte modellhaft in der Neckarstadt-Ost entstehen und würde dort für Radfahrende eine wesentliche Verbesserung bedeuten, den Autoverkehr nicht ausschließen, aber diesen beruhigen und für deutlich mehr Sicherheit im vorderen Teil der Langen Rötterstraße sorgen. Die Einrichtung sollte selbstverständlich mit dem Bezirksbeirat abgestimmt und möglichst zeitnah realisiert werden, denn gerade in Corona-Zeiten gewinnt das für den Infektionsschutz und die Gesundheit besonders geeignete Radfahren wesentlich an Bedeutung.

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Ergebnis:

In einer umfangreichen Informationsvorlage V582/2022 geht die Verwaltung gleich auf Anträge und Anfragen mehrerer Gemeinderatsfraktionen ein. Diese ist jetzt öffentlich im Bürgerinformationssystem abrufbar. Zum Wohle der Neckarstadt Ost und ihren Bewohner*innen bleiben wir auch hier weiter dran!

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19. Mai 2020
Kategorien: Allgemein, Anträge 2020 | Schlagwörter: , , |