Sperrung der Marktstraße – mehr Flächen für Außenbewirtung sowie Rad- und Fußverkehr

Antrag zur Sitzung zur Sitzung des Gemeinderats am 06.10.2020

Der Gemeinderat beschließt:
Die Markstraße wird auf der Höhe und Länge des Marktplatzes zwischen G1 und G2 für den Autoverkehr gesperrt und die frei werdende Fläche zum Marktplatz hin für Außenbewirtung, Rad- und Fußverkehr geöffnet.

Begründung:

Die Gastronomien in G2 mit Blick auf G1 erfreuen sich großer Beliebtheit. Dies hat Konsequenzen für den Verkehr auf diesem Teilstück. Fußgänger*innen wechseln oft und meist unvorsichtig die Straße vor G2 zum Marktplatz hin. Auch bilden sich auf der Radspur, die mit Barrieren abgesichert ist, Warteschlangen zu den Lokalen oder Fußgänger*innengruppen die entsprechend ausweichen. Zudem haben diese Lokale auch in
Corona-Zeiten keine Ausweichmöglichkeiten in eine adäquate Außenbewirtung. Für Radfahrende wurde die bereits schon sehr gefährliche Strecke des Marktplatzes an dieser Stelle höchstgefährlich. Am 18. September 2020 geschah an dieser Stelle ein Unfall bei dem ein Radfahrer zu Tode kam. Die Zufahrt und Ausfahrt der G1-Tiefgarage bliebe bei einer solchen Sperrung erreichbar, Durchfahrten würden aber wenig Sinn machen. Der Marktplatz und seine Aufenthaltsqualität würde dabei gewinnen. An Markttagen könnten entsprechende entfernbare Poller den Lieferfahrzeugen zum Markt die Zufahrt ermöglichen oder diese könnten von R1 her zum Marktplatz kommen.

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06. Oktober 2020
Kategorien: Allgemein, Anträge 2020 | Schlagwörter: |