Verlegung des Taxistands nach F2/D2

Der Gemeinderat beschließt:
Der §4/2 entfällt und der Taxistand wird nach F2/D2 verlegt. Dort ist er auch bereits ausgeschildert.

Begründung:
Der §4/2 passt nicht zum geplanten Verkehrsversuch zur Vermeidung des Durchgangsverkehr P1/F1. Damit die Taxen nicht bei D1 wenden müssen, wird der Taxistand nach D2 zurückverlegt. Dies ist für den Übergang von der Haltestelle Paradeplatz aus zumutbar.

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Ergebnis:

In der Sitzung des Gemeinderats am 03.11.2020 wurde unser Antrag besprochen. Die Verwaltung steht der Verlegung des Taxistands kritisch gegenüber, da sie die kurzen Wege zwischen Taxistand und Straßenbahnhaltestelle für die Fahrgäste als praktisch betrachtet. Wir haben angeregt, das Thema im Laufe des Verkehrsversuchs Innenstadt nochmal aufzurufen. Dann sollte ersichtlich sein, ob die Taxen im verkehrsberuhigten Bereich eine Gefährdung darstellen oder nicht.

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20. Oktober 2020
Kategorien: Allgemein, Anträge 2020 | Schlagwörter: |