Schuldnerberatung stärken

Antrag zu den Beratungen für das Haushaltsjahr 2023

Die vom Gemeinderat im Jahr 2010 beschlossenen „Rahmenbestimmungen zur Schuldnerberatung“ in der Neufassung vom 1.3.20 werden in Punkt 1 „Berechtigter Personenkreis“ in Absatz 3 und 4 wie folgt geändert:

„Zur Inanspruchnahme der durch den Sozialhilfeträger finanzierten Schuldnerberatung sind daher folgende Personenkreise berechtigt, wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Mannheim haben:

– Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II,

– Empfänger/innen von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII,

– Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  nach dem SGB XII,

– Empfänger/innen von Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesver-

  sorgungsgesetz (BVG),

– Empfänger/innen von „Analogleistungen-SGB XII“ nach dem Asylbewerberleistungegesetz.

– Diesen Berechtigten sollen auch diejenigen Menschen gleichgestellt sein, denen droht,

  dass sie eine der o.g. Leistungen nach dem SGB XII in Anspruch nehmen müssen.

– Ebenso sollen auch diejenigen Menschen gleichgestellt sein, deren Familieneinkommen die

  Pfändungsfreigrenze nach § 850c der Zivilprozessordnung nicht überschreitet.

Darüber hinaus besteht für erwerbsfähige Antragsteller/innen kein Rechtsanspruch für eine präventive Schuldnerberatung nach dem SGB II.“

Die im Haushalt der Stadt Mannheim für 2023 eingestellten Mittel in Höhe von € 669.000 sind für diese Ausweitung der Zielgruppen ausreichend.

Beantragte Mittel
2023: 0
2024: 0
2025: 0  
2026: 0

Begründung:

Die Schuldnerberatungsstellen in Mannheim verzeichnen seit längerem eine verstärkte Nachfrage nach Beratung von Menschen, die keine Hilfebezieher nach SGB II oder SGB XII sind. Aufgrund der aktuellen Situation in Deutschland mit hoher Inflation, steigenden Energiekosten und Mieten besteht dringender Handlungsbedarf auch diese Personengruppe zu unterstützen. Bereits seit Monaten gibt es eine deutliche Nachfrage aus diesem Kreis und viele Menschen stehen auf Wartelisten der Schuldnerberatungsstellen. In Mannheim ist die Situation aufgrund der sozialen Struktur der Stadt angespannter im Vergleich zu anderen Kommunen.

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Ergebnis:

Dank GRÜNER Initiative – Erweiterung der Schuldnerberatung beschlossen!

Wir hatten uns in einem Etatantrag bereits letztes Jahr für die Erweiterung des berechtigten Personenkreises für die Schuldnerberatung eingesetzt. In der Sitzung des Gemeinderats am 25.04.2023 (Minute 21:54) wurde unser Antrag mit großer Mehrheit beschlossen. Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung, da aufgrund der aktuellen Situation in Deutschland mit hoher Inflation sowie steigenden Energiekosten und Mieten immer mehr Personen die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen möchten.

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06. Dezember 2022
Kategorien: Anträge 2022, Etatanträge 2023 | Schlagwörter: , , , |