Sondernutzungsgebühren E-Scooter

Antrag zu den Beratungen für das Haushaltsjahr 2023

Der Gemeinderat beschließt:

Die Stadt Mannheim erhebt für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch E-Scooter je Fahrzeug und Jahr 120 Euro.

Geplante Einnahmen
2023: 300.000 €
2024: 300.000 €
2025: 300.000 €
2026: 300.000 €

Begründung: Die neue Rechtslage ermöglicht mittlerweile die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr zur Nutzung des öffentlichen Raumes und sollte daher, Beispielen anderer Städte folgend, auch in Mannheim ab 2023 erhoben werden. Rund 2.500 E-Scooter werden derzeit in Mannheim zur Nutzung angeboten und belegen damit wertvollen öffentlichen Raum.

https://www.24rhein.de/koeln/koeln-e-roller-e-scooter-aenderung-stadt-gebuehr-verkehsausschuss-abstimmung-fdp-91525211.html

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06. Dezember 2022
Kategorien: Anträge 2022, Etatanträge 2023, Etatanträge Einnahmen 2023 | Schlagwörter: , , |