Anpassung der Parkgebühren an durchschnittliche Kostensteigerung der ÖPNV-Fahrscheine im VRN und zeitliche Ausweitung der Gebührenpflicht

Antrag zu den Beratungen für das Haushaltsjahr 2023

Die Stadt Mannheim ändert die „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“ um folgende Aspekte:

  1. Zum Jahresbeginn 2023 werden die Parkzonen 1 und 2 vereinheitlicht. Die Gebührenpflicht wird generell auf die Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausgedehnt. Fahrzeuge mit Anwohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit.
  2. Die Gebühren für das Straßenrandparken werden mindestens im selben Maße angehoben wie die Beförderungsentgelte im Durchschnitt (Fahrscheine) im VRN. Für 2023 bedeutet dies eine Erhöhung der Parkgebühren um mind. 0,10 € je 20 Minuten (von 1,20 € auf 1,30 €).
  3. Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder mit/ohne E-Motor-Unterstützung, E-Scooter und Fahrzeuge von Car-Sharing-Anbietern dürfen kostenfrei und unbeschränkt auf PKW-Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken.

Geplante Einnahmen
2023: 500.000 €
2024: 500.000 €
2025: 500.000 €
2026: 500.000 €

Begründung:

Eine einheitliche Gebühr bei der Parkraumbewirtschaftung verhindert Ausweichverkehre in Wohnquartiere und vor allem die zeitliche Ausdehnung der Gebührenpflicht lenken den Parksuchverkehr noch gezielter in die Parkhäuser. Anwohner*innen mit eigenem Pkw haben dadurch auch eine größere Chance, abends einen Stellplatz zu finden, wenn Nicht-Anwohner*innen ihre Fahrzeuge in den Parkhäusern abstellen oder andere Verkehrsmittel nutzen. Außerdem erhöht es den Anreiz, vom Auto auf Öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Das funktioniert aber nur, wenn sich die Preise für ÖPNV-Fahrscheine nicht stärker verteuern als die Kosten für das Autofahren einschließlich Parken. Nun erhöht der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) die Fahrpreise zum 1. Januar 2023 um durchschnittlich 8,8 Prozent, während zeitgleich keine Verteuerung für das Parken von PKW vorgesehen ist. In der häufig getätigten Abwägung zwischen Parkgebühren und Preise für Fahrscheine schneidet die Pkw-Nutzung bspw. für einen Innenstadtbesuch deutlich besser ab (unter Ausblendung aller anderen Pkw-Kosten). Dieser Unterschied vergrößert sich abends, wo das Parken auf der Straße derzeit nicht mehr gebührenpflichtig ist. Im Sinne des Klimaschutzes und der Verkehrswende ist dieser steigende Preisabstand zwischen Parkgebühren und Fahrscheinen kontraproduktiv und läuft in deutlichem Maße dem Klimaschutzaktionsplan der Stadt Mannheim zuwider. Die Nutzung des ÖPNV und anderer emissionsfreier Fortbewegungsmittel muss gegenüber dem klima- und aufenthaltsqualitätsschädlichen Auto stärker privilegiert statt benachteiligt werden. Unter diesem Aspekt halten wir eine Anpassung der Parkgebühren an Preissteigerungen im ÖPNV, die zeitliche Ausweitung und mehr Platz für klimafreundliche Verkehrsmittel inkl. Carsharing-Fahrzeugen für geboten.

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12. Dezember 2022
Kategorien: Anträge 2022, Etatanträge 2023, Etatanträge Einnahmen 2023 | Schlagwörter: , , , |