E- Scooter- Verstöße ahnden

Antrag zu TO Ö4 der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 30.04.2024

Antrag
Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim prüft, inwieweit sie nach dem Verfahren Gelsenkirchens vorgehen kann.


Begründung
Gelsenkirchen hat von den Betreibern die Nutzerdaten verlangt, um gegen Verstöße vorgehen zu können. Nachdem diese nicht zur Verfügung gestellt wurden und werden konnten, hat die Stadt Gelsenkirchen den Betrieb des E- Scooter- Verleihs untersagt.
Auch in Mannheim sind, trotz der ersten eingerichteten Mobilitätsstationen, nach wie vor zahlreiche vergehen mit E- Scootern zu beobachten: Fahrten zu zweit, offensichtlich alkoholisierte Fahrten und vor allem behinderndes und teilweise gefährdendes Abstellen der schweren Fahrzeuge.

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23. April 2024
Kategorien: Anträge 2024 | Schlagwörter: , |