Rechtliche Prüfung Maut – Brückengesellschaft
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18.11.2025
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung prüft, ob es rechtlich möglich und zulässig ist, mit der neugegründeten Brückengesellschaft zukünftig eine Brückenmaut (z.B. über eine Vignette o.ä.) zu verlangen.
Begründung
Die Brückeninfrastruktur wird immer mehr durch den zunehmenden Verkehr und die erhöhten Fahrzeuggewichte belastet. Um die Brücken und deren Auffahrten instand zu halten, bedarf eines enormen Aufwandes. Die Finanzen belasten dabei die Städte auf beiden Seiten des Rheins. Das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) ermöglicht privaten Gesellschaften, entsprechende Mautgebühren zu erheben.








