Keine Einschränkung der Rechte der Stadträt_innen!

Bundesgartenschau: Gemeinderat bis zuletzt in der Verantwortung

Die Gemeinderatsfraktion sieht in der Veröffentlichung des Durchführungsvertrags für die Bundesgartenschau 2023 durch den Mannheimer Morgen keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Sie verweisen darauf, dass der Gemeinderat in allen Bereichen und allen Phasen Herr des Verfahrens ist und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weiter gewährleistet bleibt.

Stadträtin Gabriele Thirion-Brenneisen, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat nimmt zur Veröffentlichung des Vertrags zur Durchführung einer Bundesgartenschau in Mannheim wie folgt Stellung:

„Wenn es eine Veröffentlichung eines Vertrags mit Dritten gibt, muss diese auf rechtskonformen Weg erfolgen. Der vom Mannheimer Morgen publizierte Vertrag bietet auch keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Die Verwaltung hatte alle relevanten Inhalte schon zuvor per Pressemitteilung öffentlich gemacht – in diesem Fall eine vorbildliche Vorgehensweise.

Generell gilt: Der Gemeinderat bleibt in jeder Phase Herr des Verfahrens. Er hat eine Mehrheit in der Mannheimer BUGA-Gesellschaft. Die Stadt-, Grünzug- und Naturschutzplanung verbleibt beim Gemeinderat. Auch die Überlassung von Grundstücken und die Entscheidung über den Umfang des Grundstücks erfolgt durch den Gemeinderat. Und ebenso könnte er über die Möglichkeit eines Ausstiegs entscheiden.

Wichtig für uns GRÜNE: Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist gewährleistet. Die Ergebnisse der Planungsgruppen fließen in den Ideen- und Realisierungswettbewerb ein, der die Grundlage für die Durchführung der BUGA bildet. Und zukünftig erfolgt über die Fachbeiräte und den Gesamtbeirat der Mannheimer BUGA-Gesellschaft auch weiterhin eine fachliche und stadt-gesellschaftliche Einbindung der Öffentlichkeit.“

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03. April 2014
Kategorien: Pressemitteilungen | Schlagwörter: , , |