Taxiverkehr in den Fußgängerzonen stoppen
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 26.11.2019
Antrag:
Der Gemeinderat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung der Stadt Mannheim über Sondernutzungen in der Fußgängerzone Innenstadt wie folgt zu ändern:
1. § 4 Abs. 2 Buchstabe a wird wie folgt geändert: ohne zeitliche Beschränkung für die Zu- und Abfahrt zu dem durch die Straßenverkehrsbehörde mit Zeichen 229 des § 41 Abs. 2 Ziff. 4 StVO ausgewiesenen Taxistand im Bereich des Quadrates D1 – jedoch ohne Durchquerung des weiteren Fußgängerzonenbereichs.
2. § 4 Abs. 2 Buchstabe b wird durch die zusätzliche Regelung ergänzt, dass bei der Beförderung von gehbehinderten und kranken Anwohnern und Patienten die Taxen mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung „Krankentransport“ versehen sein müssen.
3. § 4 Abs. 2 Buchstabe c wird gestrichen.
Begründung:
Längst findet ein reger Verkehr mit Taxen durch die Fußgängerzonen statt. Dabei werden Fußgänger*innen und der ÖPNV behindert, Reifenabrieb hinterlassen und Auspuffgase in die Außenbewirtungen. Appelle an die Taxizentralen blieben ohne Erfolg. Daher bleibt nur dies ordnungsrechtlich zu regeln.
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Ergebnis:
In der Beschlussvorlage V516/2020 folgt die Stadtverwaltung unserem Antrag und ändert die fraglichen Sondernutzungen in der Satzung. Der Taxiverkehr wird nunmehr eingeschränkt und ist bis auf Sonderregelungen nur noch an bestimmten Durchfahrtsstellen erlaubt.