Sanitäts- und rettungsdienstliche Absicherung von Veranstaltungen

Antrag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine einheitliche Grundlage zur sanitäts- und rettungsdienstlichen Absicherung von Großveranstaltungen zu erarbeiten bzw. bereits vorhandene und bundesweit anerkannte Maßstäbe anzuwenden (z.B. Maurer-Algorithmus).
  2. Falls die Kosten für die sanitäts- und rettungsdienstlichen Absicherung aus rechtlichen Gründen nicht dem Veranstalter auferlegt werden können, übernimmt die Stadt Mannheim diese Kosten.
  3. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, sich an den Kosten der Vereine für die rettungsdienstliche Absicherung bei Straßenfesten zu beteiligen.

Begründung:

Die bisherigen Auflagen der Verwaltung zur sanitäts- und rettungsdienstlichen

Absicherung bei Veranstaltungen lassen keine einheitliche Grundlage erkennen.

So werden bei kleinen Straßen- und Stadtteilfesten mit wenigen Hundert Besucher*innen hohe Auflagen (wie Krankentransportwagen und/oder Rettungswagen und sanitäts- oder rettungsdienstlich geschultes Personal) erteilt, während bei größeren Veranstaltungen gar keine Auflagen vorgesehen sind. Hier sind die drei Weihnachtsmärkte mit mehreren Tausend Besucher*innen zu nennen, die gänzlich ohne sanitäts- und rettungsdienstliche Auflagen durchgeführt werden. Weitere Beispiele sind verkaufsoffene Sonntage ohne rettungsdienstliche Absicherung oder die Mannheimer Messe, die ähnliche Auflagen wie ein durchschnittliches Straßenfest zu erfüllen hat. Auch das Herzogenriedbad verfügt heute über keinerlei rettungsdienstliche Absicherung mehr.

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Ergebnis:

Die Verwaltung geht in der Informationsvorlage V436/2023 auf unsere Anfrage und unseren Antrag zu der sanitäts- rettungsdienstlichen Absicherung von Veranstaltungen ein.

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11. Dezember 2019
Kategorien: Anträge 2019 | Schlagwörter: , |