Anpassung der Parkzeiten in der „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 06.02.2024


Der Gemeinderat beschließt:
Die Stadt Mannheim ändert die „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“ um folgende Aspekte:

  1. Ab April 2024 werden die Zeiten in den Parkzonen 1 und 2 vereinheitlicht.
  2. Die Gebührenpflicht wird generell auf die Zeit von Montag bis Samstag 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr angeglichen.
  3. Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder mit/ohne E- Motor- Unterstützung, E- Scooter und Fahrzeuge von Car-Sharing-Anbietern dürfen kostenfrei und unbeschränkt auf PKW- Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken.

Begründung

Eine einheitliche Gebührenzeit bei der Parkraumbewirtschaftung verhindert Ausweichverkehre in Wohnquartiere und die zeitliche Ausdehnung der Gebührenpflicht lenken den Parksuchverkehr noch gezielter in die Parkhäuser. Anwohner*innen mit eigenem Pkw haben dadurch auch eine größere Chance, abends einen Stellplatz zu finden, wenn Nicht-Anwohnerinnen ihre Fahrzeuge in den Parkhäusern abstellen oder andere Verkehrsmittel nutzen. Dies unterstützt zudem die Klimaschutzziele der Stadt Mannheim

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Ergebnis:

Die GRÜNE Fraktion hat unter anderem eine Vereinheitlichung der Parkzonen gefordert. In der Informationsvorlage V037/2024 geht die Verwaltung auf den Antrag ein.

Das Parkraummanagement ist Teil des Prozesses des Masterplan Mobilität, der sich gerade in Erstellung befindet. Hierbei wird die Thematik in der stadtweiten Gesamtsicht beraten. Nach dem Beschluss des Masterplans Mobilität wird die Verwaltung eine Anpassung der „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“ prüfen.

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19. Dezember 2023
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