Satzungsänderung und Verbesserung der Beschilderung zur Grillordnung am Rheinauer See

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 03.06.2025

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, kurzfristig eine deutlich sichtbare, mehrsprachige und unmissverständliche Beschilderung am Rheinauer See umzusetzen, die klar darauf hinweist, dass das Grillen ausschließlich auf der gepflasterten Fläche erlaubt ist.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, noch im Sommer 2025 eine Änderung der Rechtsverordnung über den „Gemeingebrauch am Rheinauer See und über das Verhalten im Seeuferbereich am Baggersee Rheinauer See“ vorzulegen, wonach das Grillen außerhalb der ausgewiesenen Fläche untersagt wird und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.


Begründung

Am Rheinauer See kommt es seit Jahren immer wieder zu Konflikten und Regelverstößen durch unerlaubtes Grillen. Die derzeitige Beschilderung ist unklar und führt zu Missverständnissen. Das bestehende Hinweissystem vermittelt den Eindruck, dass Grillen auf der gesamten Grünfläche erlaubt sei, solange bestimmte Regeln eingehalten werden. Allerdings ist das Grillen nur an der gepflasterten Grillstätte erlaubt.

Ein Teil des Seeufers ist zudem als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Trotzdem kommt es regelmäßig zu massiven Beeinträchtigungen: Bereits im Jahr 2025 wurden mehrere verbrannte Wiesenflächen sowie beschädigte oder verbrannte Bänke gemeldet.

Eine entsprechende Satzungsgrundlage zur Ahndung von Verstößen ist zusätzlich dringend erforderlich. Vergleichbare Regelungen, etwa am Strandbad, zeigen, dass dies pragmatisch umsetzbar ist.

Nur mit klarer Kommunikation, konsequenter Kontrolle und einer rechtlich belastbaren Grundlage kann die Situation vor Ort nachhaltig verbessert werden – im Interesse des Naturschutzes, der Erholungssuchenden und der Anwohnenden.

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03. Juni 2025
Kategorien: Allgemein, Anträge 2025 | Schlagwörter: , , , |