Sperrung der Straße „Am Aubuckel“ im Rahmen eines Verkehrsversuchs

Antrag zur Sitzung des AUT am 21.10., TOP 2 und des Gemeinderats am 25.11.14

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Straße „Am Aubuckel“ wird an geeigneter Stelle für einen mindestens zweimonatigen Verkehrsversuch für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr mit Ausnahme des ÖPNV gesperrt.

Der Verkehrsversuch findet unter folgenden Bedingungen statt:

• Vor dem Verkehrsversuch werden abgestimmt mit dem Gemeinderat Kriterien erstellt, nach denen der Verkehrsversuch bewertet wird.
• Der Verkehrsversuch findet zu einem Zeitpunkt statt, an dem keine anderen größeren Straßenbauarbeiten auf Ausweichstrecken stattfinden, welche die Ergebnisse des Verkehrsversuchs verfälschen können.
• Die Ausweichstrecken werden schon mehrere Wochen vorher ausgeschildert, damit die Ausweichstrecken ggf. bekannt sind.
• Die Ausweichstrecken werden schon mehrere Wochen vorher in den Medien bekanntgeben, damit die Ausweichstrecken ggf. bekannt sind
• Die Bewohner_innen der angrenzenden Gebiete werden besonders über den Verkehrsversuch.
• Die Auswirkungen auf den ÖPNV werden vorher abklärt und ggf. größere Fahrzeuge eingesetzt sowie längere Fahrzeiten eingeplant.
• Von der Sperrung betroffene Firmen werden rechtzeitig angesprochen und auf Aus-weichstrecken hingewiesen.

2. Eine Beschlussfassung über die Vorlage V515/2014 „Prüfung der Umlegungsvarianten „Riedbahnparallele“ und „Dudenstraße“ für ein Teilstück der Straße „Am Aubuckel““ wird verschoben, bis der Verkehrsversuch beendet und bewertet ist.

Begründung:

Die Bewertung einer ersatzlosen Streichung der Straße „Am Aubuckel“ ist ohne einen praktischen Verkehrsversuch nicht möglich. Einem realistischen Verkehrsversuch müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen zu Grunde liegen. So muss der ÖPNV, um eventuelle Verspätungen aufgrund nicht erfolgter Fahrplananpassungen zu vermeiden, weiterhin die Straße nutzen dürfen. Außerdem dürfen keine größeren Straßenbauarbeiten auf Ausweichstrecken die Ergebnisse verfälschen. Ebenso müssen die Ausweichstrecken rechtzeitig bekannt gemacht werden, damit vor allem die Pendler über Ausweichstrecken informiert sind und diese auch einplanen können. Auch die Auswirkungen auf den ÖPNV gilt es schon rechtzeitig einzuplanen. Ferner müssen die angrenzenden Firmen rechtzeitig über den Versuch informiert werden.

Erst nach dem Ende des Verkehrsversuchs und einer anschließenden Bewertung kann über die Umsetzung einer der Varianten beschlossen werden. Ein Beschluss für eine Vorzugsvariante legt die Verwaltung entgegen allen anderslautenden Äußerungen schon jetzt fest, so dass ein Verkehrsversuch nur noch ein Placebo zur Beruhigung eventueller Kritiker wäre.

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21. Oktober 2014
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