Erhaltungssatzung für den Jungbusch

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 25.07.17.

Antrag:

Der Gemeinderat beschließt:

Die Verwaltung legt eine Erhaltungssatzung nach § 172 Baugesetzbuches für den Jungbusch auf in der insbesondere der Aspekt der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung berücksichtigt wird.

Begründung:

Die Struktur der Bevölkerung im Jungbusch verschiebt sich massiv. Die Aufkäufe einzelner Häuser mit dem Zweck der Veredelung und der Verteuerung des Mietraumes verdrängten weiterhin Menschen mit geringem Einkommen. Auch wenn eine Durchmischung bis zu einem gewissen Maß durchaus Sinn machte, so ist mittlerweile ein Verdrängungseffekt entstanden, der nicht zum sozialen Frieden und zum Recht auf Wohnen und Leben für angestammte Bewohner*innen des Jungbuschs beiträgt.

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Ergebnis:

Milieuschutzsatzung für den Jungbusch kommt! Wie bereits in unserer Pressemitteilung erwähnt, haben die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik in der Sitzung am 22.09.2022 mehrheitlich der Beschlussvorlage V445/2022 für eine Milieuschutzsatzung im Jungbusch zugestimmt. Wir freuen uns darüber, schließlich hatten wir uns im Jahr 2010 sowie 2017 mit Anträgen für eine Milieuschutzsatzung eingesetzt. Dementsprechend werden wir die Umsetzung genau verfolgen!

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11. Juli 2017
Kategorien: Anträge 2017 | Schlagwörter: , , |