Taxikonzessionen und –kontrollen

Taxischilder

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 23.07.19

Anfrage

Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat:

Konzessionen

1. Welche Bedingungen werden bei der Vergabe von Taxikonzessionen vorausgesetzt?

2. Welche Höchstzahl an Taxen gilt in Mannheim und wie wird die Überschreitung kontrolliert und begrenzt?

4. Wie wird möglicher Missbrauch von Konzessionen ausgeschlossen?

5. Welche Rolle spielen Freenow und Uber im Mannheimer Taxigewerbe?

6. Können Konzessionäre ihre Konzessionen verkaufen oder ist dies ausgeschlossen?

7. Welche Bedingungen der Personenbeförderungen gelten derzeit?

8. Werden zukünftig Bedingungen an die Fahrzeugtechnik gestellt (z.B. Hybrid oder E-Fahrzeuge)

Kontrollen

1. Wie und durch wen werden die auf den jeweiligen Fahrzeugen eingefahrenen Umsätze und Laufleistungen kontrolliert?

2. Wie und durch wen werden die darauf geleisteten Arbeitsstunden kontrolliert?

3. Wie wird kontrolliert, wer auf dem jeweiligen Fahrzeug arbeitet?

4. Gibt es eine Aufbewahrungspflicht der Ursprungsbelege/Schichtzettel? Wer kontrolliert diese?

5. Wie findet die Kontrolle des Einsatzes der Ersatzfahrzeuge, der darauf geleisteten Arbeitszeiten und Umsätze sowie doppelt eingesetzter Fahrzeuge (eine Konzession, jedoch zwei Fahrzeuge gleichzeitig im gewerblichen Einsatz) statt?

6. Wie und durch wen werden die o.g. Kontrollen z.B. bei Uber, Freenow durchgeführt bzw. bei deren Subunternehmern (denn die haben ja keine eigenen Fahrzeuge und auch keine Fahrer)?

Begründung

Taxiunternehmen scheinen immer mehr unter Druck und in existentielle Nöte zu geraten. Eine Beleuchtung der Bedingungen ist daher nötig um zu möglichen Lösungen zu kommen.

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Ergebnis:

Taxikonzessionen werden von der Stadt Mannheim nach dem Personenbeförderungsgesetz erteilt und überprüft. Es gibt zurzeit 299 Taxilizenzen, obwohl die von der Stadt Mannheim festgelegte Höchstzahl der Taxen bei 250 liegt.
Die Kontrollen der Taxiunternehmen werden in erster Linie durch Zoll und Finanzamt durchgeführt, teilweise durch den städtischen Ermittlungsdienst. Fahrtdienstleister, die lediglich Fahrten vermitteln unterliegen diesen Kontrollen nicht, da sie keine Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz brauchen. Die vollständige Antwort der Stadt auf die Anfrage ist hier nachzulesen.

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19. Juli 2019
Kategorien: Anfragen 2019 | Schlagwörter: , |