Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen: Verkehrszeichen 277.1 Zweiradüberhol-Verbotsschild

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 25.04.2023

Der Gemeinderat beschließt:

  1. In der Marktstraße wird zeitnahe das Verkehrszeichen 277.1 aufgestellt.
  2. Weitere enge Straßen, in denen Zweiräder nicht mit dem nötigen Abstand von 1,5 Meter überholt werden können, sind festzustellen und ebenso mit dem Verkehrszeichen 277.1 auszurüsten.
  3. Mit der Aufstellung der Schilder wird an den Straßenzufahrten mit großen Hinweisen auf das Zeichen und die Folgen der Nichtbeachtung hingewiesen.

Begründung:

Die Marktstraße ist ein extremes Beispiel, in denen das Radfahren als äußerst gefährlich wahrgenommen wird. Das liegt u.a. an der Enge der Straße, aber auch an der Tatsache, dass auf der linken Seite oft geparkt wird und die Autos dann die Radspur teilweise oder auch komplett nutzen. Der nötige Abstand von 1,50 Meter wird in aller Regel nicht eingehalten.

Vergleichbare Verhältnisse finden sich auch in weiteren Straßen im Stadtgebiet. Diese Straßen sollten nach und nach ebenfalls mit dem Verkehrszeichen 277.1 versehen werden. Das Überholen kostet laut aktuellem Bußgeldkatalog der STVO 70.- Euro und einen Punkt in Flensburg. Als mehrspurige Fahrzeuge gelten auch Motorräder mit Beiwagen. Zu den einspurigen Fahrzeugen gehören Fahrräder, Roller und Motorräder. Für die Letztgenannten gilt das Überholverbot bei Schild 277.1 nicht.

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21. März 2023
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