Durchfahrt der Hafenstraße im Jungbusch sperren

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 16.05.2023
Der Gemeinderat beschließt:
Die Durchfahrt der Hafenstraße im Jungbusch wird aus der Nordrichtung auf der Seite der Jungbuschbrückenabfahrt (Hellingstraße) untersagt („Durchfahrt verboten, Anlieger frei“).
Diese Maßnahme wird mit erhöhter Kontrolle und einer Informationskampagne unterstützt.
Begründung
Insbesondere in den frühen Abendstunden (15:00 bis 18:00 Uhr) an Arbeitstagen nehmen viele Autofahrende den „Schleichweg“ Richtung Ludwigshafen von der Jungbuschbrücke kommend über die Hellingstraße in die Hafenstraße, um von dort (statt über die B44 / Dahlbergstraße) auf die Kurt-Schumacher-Brücke zu fahren.
Dadurch entstehen:
- Eine starke Belastung des Jungbuschs durch den Stop-n-Go Verkehr.
- Ein Stau des von Süden kommenden Verkehrs auf Parkring, zeitweise bis in die Bismarkstraße zurück, da der aus der Hafenstraße kommende Vorrang gegenüber dem Parkring bei der Auffahrt auf die Kurt-Schumacher-Brücke haben
- Massive Verspätung der Buslinien 60 und 65 in beide Richtungen
Abhilfe schaffen kann hier die der Sperrung der Hafenstraße für Durchgangsverkehr ab Hellingstraße (heute bereits für LKWs realisiert). Da der Flaschenhals der Verkehrsführung die Kurt-Schumacher-Brücke ist, nicht die Zufahrt dorthin, führt die Nutzung der Hafenstraße zu keinerlei Entlastung oder Beschleunigung. Die Schließung für die Durchfahrt würde eine Verlagerung des Stau-Endes auf der B44 auf die Jungbuschbrücke bedeuten (unkritisch, da unbewohnt). Der Abfluss des Staus würde nicht verzögert.